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Jan Mai bei der Urteilsverkündung: Er bekam lebenslang. Bild: Wolfgang Eilmes
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Frankfurter Szene-Gastronomen verworfen. Er muss nun lebenslang für den Mord an seiner Freundin Irina A. in Haft.
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D ie Verurteilung des Frankfurter Gastronomen Jan Mai wegen Mordes ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Frankfurt am Dienstag mitteilte, habe der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Der 2. Strafsenat in Karlsruhe habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten feststellen können.
Mai, der in der Frankfurter Gastronomie- und Clubszene seit Jahren eine bekannte Figur war, wurde im März 2020 wegen Mordes an seiner ehemaligen Geschäftspartnerin und Freundin Irina A. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die 29 Jahre alte Mutter von zwei Kindern wurde im Mai 2018 tot im Niddapark gefunden. Die Spur führte schnell zu Mai, weil Blut von ihm an der Leiche und am Tatort gefunden wurde. Im Prozess erklärte er dies damit, er habe sich bei Bauarbeiten in seiner Wohnung eine kleine Wunde an der Hand zugezogen, die wieder aufgebrochen sei, als er die Tote in der Nacht auf der Wiese im Park fand.
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Mord im Niddapark: Urteil gegen Jan Mai rechtskräftig
Urteil gegen Jan Mai rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Frankfurter Szene-Gastronomen verworfen. Er muss nun lebenslang für den Mord an seiner Freundin Irina A. in Haft.
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